Maskenpflicht für Grundschulen

… noch vor den Osterferien soll die Maskenpflicht an den Schulen auf den Status „Freiwilligkeit“ zurückgesetzt werden. So sieht es die neue Corona-Schutzverordnung vor. Die Landesregierung NRW möchte die Ermessensspannweite bis zum 02. April 2022 nutzen. Auch über die Testpflicht in der Grundschule wird neu nachgedacht. Gerne würden wir an der Bismarckschule das Tragen der Masken bis zu den Osterferien fortführen, denn derzeit steigen die Zahlen der Infektionen unter den Kindern an. Auch im Kollegium sind Infektionsfälle zu vermerken und aufzufangen.

… die Maskenpflicht bleibt auch beim Start in den Wechselunterricht ab dem 22. Februar 2021 bestehen.

Yvonne Gebauer, die NRW Schulministerin, wird hierzu auf der Kinderseite der Münsterschen Zeitung am Samstag, den 20. Februar 2021 in ihren Äußerungen zusammen gefasst.

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Nach dem ersten Lockdown konnten die Kinder und die Lehrer wieder in die Schule zurück kommen. Es wurde eine Maskenpflicht für die Kinder ausgesprochen. Immer wenn die Abstandsregel von 1,5 m oder 5 Pizzen hintereinander nicht eingehalten werden konnte, im Treppenhaus und auf dem Weg durch das Gebäude oder auf dem Schulhof. Die Kinder haben das mit Bravour angenommen und umgesetzt.

Der Förderverein der Bismarckschule motivierte viele Mütter, Tanten und Omas für die Kinder Masken zu nähen und so konnte jedem Schulkind der Bismarckschule zwei Masken ausgehändigt werden.

Vielen Dank an alle Mitstreiter für diese Unterstützung.

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