flexible Schuleingangsphase

Neue Kollegin in der Bismarckschule für die Förderung in der Schuleingangsphase

Zum Beginn des Schuljahres 2021/22 ermöglichte es das Schulamt, das an der Bismarckschule die Stelle für die Sozialpädagogische Fachkraft wieder besetzt werden konnte. Frau Meike Hoogstoel wurde an die Bismarckschule versetzt. Sie kommt mir einem reichhaltigen Erfahrungsschatz aus ihrer Tätigkeit als Schulsozialarbeiterin an der Emmy-Noether-Schule in Neuenkirchen und ihrer Zeit im Schulkindergarten.

Frau Hoogstoel wird die pädagogische Arbeit in den sechs Klassen der Schuleingangsphase unterstützen. Zudem übernimmt sie zusammen mit Herrn Wittwer die Verantwortung für das Schülerparlament an der Bismarckschule.

Seit einigen Jahren gibt es keine Vorschule mehr. Statt dessen wurde die Flexible Schul-eingangsphase eingeführt.

Im Schulgesetz NRW heißt es: „Zentrales Ziel der Schuleingangsphase ist, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern. Gleichaltrige Kinder sind in ihrer Entwicklung unter-schiedlich. Sie benötigen je nach Entwicklungsstand und Fähigkeiten unterschiedliche Lernzeiten.

In der Schuleingangsphase werden alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen so unterrichtet, dass sie durch Unterstützung und besondere Heraus-forderungen in ihren Entwicklungen gefördert werden. Viele Formen des differenzierenden Unterrichts ermöglichen es, Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Kompetenz-stufen zu fördern.

Die Schuleingangsphase kann in einem Jahr, in zwei Jahren oder in drei Jahren durchlaufen werden.

Unabhängig von der individuellen Verweildauer erwerben alle Schüler-innen und Schüler in der Schuleingangsphase tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen in den Klassen 3 und 4.

Die Kinder können in der Schuleingangsphase getrennt nach Jahrgängen oder in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet werden. Diese Unterrichtsorganisation legt die Schulkonferenz für mindestens vier Jahre fest. (§ 11Abs. 2Schulgesetz)“

In der Bismarckschule wird in der Schuleingangsphase getrennt nach Jahrgängen unterrichtet. Über einen Verbleib oder einen Rücktritt entscheidet die Klassenkonferenz.

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